Anwaltliche Beratung im Erbrecht

Fachanwalt für ErbrechtTätigkeits- und Interessenschwerpunkte Erbrecht:

1. Testament und Erbvertrag (vor dem Erbfall)

  • Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
  • Testamentsgestaltung z.B. bei kinderlosem Ehepaar, bei Patchwork-Familien, bei Auslandsbezug etc.
  • Berliner Testament / Ehegattentestament
  • Familienrechtliche Anordnungen z.B. hinsichtlich der elterlichen Sorge nach einem Todesfall
  • Erbvertrag
  • Form: notarielles oder privatschriftliches Testament?
  • Möglichkeiten der Verwahrung eines Testaments
  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
  • Übergabevertrag zu Lebzeiten (z.B. Grundvermögen) mit dem Ziel der Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge

2. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht

  • Pflichtteilsvermeidung und -reduzierung bei der Testamentsgestaltung vor dem Erbfall
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei Enterbung nach dem Erbfall

3. Erbengemeinschaft (nach dem Erbfall)

  • Rechte und Pflichten der Miterben untereinander und gegenüber Dritten
  • Verwaltung des Nachlasses in Erbengemeinschaft
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach der sog. Teilungsreife

Rechtsberatung im Erbrecht



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RAin Susanne Schlesinger
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68809 Neulußheim

Tel: 06205 289069-0
Fax: 06205 289069-9
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